Mythbusters

Regelmythen und andere Fabeln - Der LSRA räumt auf !

1. Wenn man den Ball nicht mehr sehen kann, ist er "aus"!

Fast jeder Spieler kennt die Hallen, bei denen das Deckengebälk so ausgestaltet ist, dass dort Streben, Seile oder Balken verlaufen und ein Ball während des Spielzugs dort hindurch fliegen könnte.

In unserem fiktiven Fall fliegt der Ball nach einer Abwehr des gegnerischen Angriffs zwischen solchen Stangen an der Decke hindurch, sodass der Ball jedenfalls kurzzeitig für den Schiedsrichter nicht vollständig sichtbar und es unklar ist, ob der Ball dort die Decke oder eine der Stangen berührt hat.

Der 1. Schiedsrichter pfeift den Spielzug nicht ab und lässt weiterspielen. Ist diese Entscheidung korrekt?

Diese Entscheidung ist korrekt. Der Schiedsrichter hat den Spielzug zu unterbrechen, wenn er einen Fehler erkannt hat. Es stellt aber keinen Fehler dar, wenn der Ball kurzzeitig nicht vollständig sichtbar ist. Demgegenüber hat der Schiedsrichter zu pfeifen und auf Punkt für die angreifende Mannschaft zu entscheiden, wenn er sich sicher ist, dass der Ball einen Gegenstand außerhalb des Feldes oder die Decke berührt hat. Soweit der Ball auf der Seite der Mannschaft die Decke oder einen Gegenstand außerhalb des Feldes berührt, ist das Handzeichen Nr. 24 ("Ball berührt") anzuwenden.

Im Übrigen können und sollen die Linienrichter bei solchen Aktionen unterstützen und es gehört ebenfalls zu den Zuständigkeiten des 2. Schiedsrichters, den Kontakt des Balles mit fremden Gegenständen zu pfeifen.


2. Wenn der Angreifer den Blockspieler unterhalb des Netzes berührt, ist das doch Behinderung!

Der Angreifer springt zum Angriffsschlag, schlägt den Ball in Richtung gegnerischer Mannschaft und berührt bei der Landung mit dem Knie das Bein des gegnerischen Blockspielers, der sich lautstark bechwert und vom 2. Schiedsrichter den Pfiff und die Entscheidung auf "Übertritt" verlangt. Hat der Spieler Recht?

Nein, der Spieler hat Unrecht. Es finden häufig Berührungen der Gegenspieler unterhalb des Netzes statt. Jedoch ist nicht jede Berührung eines Gegenspielers unterhalb des Netzes automatisch ein Fehler.

Das Eindringen in den gegnerischen Raum unterhalb des Netzes ist erlaubt, wenn dabei das gegnerische Spiel nicht beeinflusst wird. Eine solche Beeinflussung folgt nicht automatisch aus einer Berührung. Eine Beeinflussung liegt hingegen dann vor, wenn der Gegner daran gehindert wird, sich überhaupt zu Bewegen oder den Ball zu spielen. Hört der Blockspieler von sich aus also deswegen auf zu spielen, weil er meint, die bloße Berührung durch den gegnerischen Angreifer stelle einen Fehler dar, sollte der 2. Schiedsrichter das Spiel nicht unterbrechen und weiterspielen lassen.


3. Wenn man unsicher ist, ob der Blocker den Ball berührt hat, muss auf Doppelfehler entschieden werden!

Der Angreifer schlägt den Ball in Richtung Gegner, wobei klar ist, dass der Ball deutlich im "aus" landet. Unklar ist hingegen, ob einer der gegnerischen Blockspieler den Ball noch berührt hat. Die angreifende Mannschaft fordert den "Touch" und die blockende Mannschaft behauptet, den Ball nicht berührt zu haben.

Der 1. Schiedsrichter ist sich aufgrund der unterschiedlichen Eindrücke unsicher und entscheidet auf Doppelfehler. Ist diese Entscheidung korrekt?

Diese Entscheidung ist nicht korrekt. Schiedsrichter sollen nur Fehler ahnden, die sie auch sehen. Auf Spielzugwiederholung sollte nur dann entschieden werden, wenn zwei Fehler von gegnerischen Mannschaften gleichzeitig begangen werden oder keine Entscheidung durch die Schiedsrichter möglich ist.

Im vorliegenden Fall ist jedenfalls klar, dass der Ball "aus" war, weshalb dieser Fehler geahndet werden und auf Punktgewinn für die blockende Mannschaft entschieden werden sollte. Dass eine eventuelle Blockberührung hier nicht erkannt wurde, ist von der angreifenden Mannschaft zu akzeptieren.


4. Zwischen den Sätzen sind 3 Minuten Pause!

Richtig ist, dass die Satzpause 3 Minuten beträgt. Allerdings wird diese Zeit vom Ende des letzten Spielzuges des beendeten Satzes bis zum Anpfiff des ersten Spielzuges des nächsten Satzes gemessen. Der 2. Schiedsrichter sollte demnach etwa 2 Minuten und 30 Sekunden nach Ende des vergangenen Satzes pfeifen und die Mannschaften auf das Feld beordern, damit nach Kontrolle der Startaufstellung das Spiel auch pünktlich nach 3 Minuten Satzpause fortgesetzt werden kann.


5. Die Kapitäne müssen den Spielball absegnen!

Ein immer wieder erlebtes Szenario... die Schiedsrichter reichen den Mannschaftskapitänen vor dem Spiel den Spielball, damit diese sich darauf einigen oder ihn für "in Ordnung" befinden.

Richtig ist, dass das Schiedsgericht allein zu kontrollieren hat, ob der Spielball den Regeln entspricht.Richtig ist allerdings auch, dass der Spielkapitän beantragen darf, dass das Schiedsgericht (und nicht er selbst) den Ball überprüft.


5. Es ist ein Fehler, wenn ein Hinterspieler in der Vorderzone abspringt und den Ball zum Gegner spielt!

Diese Aussage ist so nicht korrekt. Denn für einen fehlerhaften Hinterfeld käme es darauf an, ob sich der Ball im Moment des Angriffs (jeder zum Gegner gespielte Ball mit Ausnahme des Aufschlags oder Blocks ist als Angriff zu werten und zwar egal, ob dieser geschlagen, gepritscht gebaggert oder auf andere Weise gespielt wird) vollständig oberhalb der oberen Netzkante befindet. Ob der Spieler zuvor gesprungen ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant.

So sind also Situationen denkbar, in denen der Hinterspieler in der Vorderzone abspringt und den Ball in Richtung Gegner spielt, gleichwohl aber keinen Fehler begeht, weil sich der Ball nicht vollständig oberhalb der Netzoberkante befunden hat.

Der Angriff gilt dabei als ausgeführt, wenn er die senkrechte Ebene des Netzes zum Gegner überquert oder dort den gegnerischen Block berührt. Wird der Ball hingegen ins Netz gespielt und fällt dann auf der eigenen Seite des Angreifers zu boden, kann es sich per se nicht um einen fehlerhaften Hinterfeldangriff handeln. Dann wäre auf "Ball in" zu entscheiden.


6. Aber er/sie ist doch gesprungen!

Die Annahme fliegt direkt in Richtung aufschlagender Mannschaft zurück. Der Ball hat bereits die senkrechte Neztebene überquert und befindet sich schon wieder auf der Seite der aufschlageneden Mannschaft. Der Zuspieler der annehmenden Mannschaft ist Hinterspieler und versucht vorn am Netz vergeblich noch den Ball zu erreichen. Ein Spieler der aufschlagenden Mannschaft spielt denn Ball jedoch direkt per Angriffsschlag zur annehmenden Mannschaft, wobei der Zuspieler vom Ball an den Händen getroffen wird.

Wie sollte das Schiedsgericht reagieren?

Die Bewertung, ob hier ein fehlerhafter Block eines Hinterspielers vorliegt, sollte vornehmlich vom 2. Schiedsrichter getroffen werden, weil dies vorrangig sein Zuständigkeitsbereich ist. Er hat zu bewerten, ob es sich überhaupt um einen Block handelt. Dazu muss die Aktion, in der der Ball vom Gegner kommt, in Netznähe stattfinden und es muss sich mindestens ein Körperteil des vermeintlich blockenden Spielers oberhalb der Netzoberkante befinden (egal ist, mit welchem Körperteil der Ball berührt wird).

Unerheblich ist also, ob der Zuspieler in unserem Fall gesprungen ist. Hat er sich im Moment des netznahen Ballkontaktes mit einem Körperteil oberhalb der Netzkante befunden, wäre es ein Blockfehler, der vom 2. Schiedsrichter zu ahnden und mit dem Handzeichen Nr. 12 anzuzeigen ist.


7. Achtung, der 2. Schiedsrichter hat noch nicht gepfiffen!

Auszeit. Klar ist, dass die Mannschaften sich zur Freizone nahe der eigenen Mannschaftsbank zu begeben haben und das Feld also verlassen müssen. Aber wehe, wenn sie es wagen, noch vor dem Pfiff des 2. Schiedsrichters wieder das Feld zu betreten... Ängstliche Blicke der Spieler und schreckhaftes Zurückziehen der Füße sind festzustellen, wenn bemerkt wird: "Er/Sie hat noch nicht gepfiffen!"

Kommt uns bekannt vor. Allerdings ist inzwischen längst durch die Refereeing Guidelines and Instructions des Weltverbandes klargestellt, dass die Mannschaften des Feld schon wieder vor dem Ende der Auszeit betreten dürfen. Sie werden also nicht (mehr) durch das Schiedsgericht "zurückgepfiffen". Die Mannschaften müssen aber zuvor das Feld verlassen haben und das Spiel wird erst nach Ende der Auszeit, das trotzdem vom 2. Schiedsrichter durch Pfiff anzuzeigen ist, fortgesetzt.


8. Haare und Trikots im Netz!

Der Kontakt der Haare mit dem Netz ist grundsätzlich nicht als Fehler zu bewerten. Anders kann dies allenfalls dann sein, wenn sich die Haare im Netz verfangen und der Spielzug deswegen zu unterbrechen ist. Auch dies ist durch die Refereeing Guidelines and Instructions des Weltverbandes festgelegt. Wenn die Berührung des Netzes durch die Haare in dieser Weise keinen Fehler darstellen, so stellt es auch keinen "Touch" dar, wenn der Ball nur (!) die Haare eines Spielers/einer Spielerin berührt.

Die Netzberührung durch das Trikot sollte innerhalb einer Spielaktion als fehlerhaft bewertet werden.


9. Ich bin der Spielkapitän! Ich darf meckern!

Es mag Situationen geben, in welchen eine Mannschaft mit einer Schiedsrichterentscheidung (Pfiff oder Nichtpfiff) nicht einverstanden ist.

Hierbei gilt: Nur der Spielkapitän darf Erläuterungen über die Anwendung oder Auslegung der Regeln erbitten. Die Regeln sehen nicht vor, dass der Spielkapitän gegenüber dem Schiedsgericht seinen Unmut kundtun oder sich dort durch "Meckern Luft machen" darf. Außerdem steht es weder ihm, dem Trainer noch den anderen Mannschaftsmitgliedern zu, sich über Schiedsrichterentscheidungen zu beschweren.

Hier ist selbstverständlich Fingerspitzengefühl verlangt. Wenn der Spielkapitän die Grenzen jedoch überschreitet, muss der 1. Schiedsrichter ggf. mittels Sanktionen auf ihn oder die Mannschaft einwirken. Der Spielkapitän hat aber das Recht, gegen eine Entscheidung des 1. Schiedsrichters Protest einzulegen, der dazu aber auch in der betreffenden Situation (und nicht erst später) beim 1. Schiedsrichter angemeldet werden muss. Der Eintrag des Protests erfolgt dann (wenn noch gewünscht) am Ende des Spiels vor Abschluss des Spielberichtsbogens.


10. Schiedsrichterauszeit!

Wenn ein Spieler/ eine Spielerin sicht verletzt, soll das Schiedsgericht den Spielzug sofort unterbrechen und medizinische Hilfe gestatten. Kann ein verletzter oder erkrankter Spieler weder normal noch ausnahmsweise gewechselt werden, wird dem Spieler eine Wiederherstellungszeit von drei Minuten gewährt, jedoch nur einmal pro Spieler während des gesamten Spiels. Der Spielzug wird dann wiederholt.

Die Mannschaft hat in solch einer Situation auch das Recht, eine Auszeit zu beantragen. Eine "Schiedsrichterauszeit" gibt es hingegen nicht.


11. Falsches Trikot! Sie darf nicht spielen!

Das Schiedsgericht hat vor dem Spiel zu kontrolieren, ob die Spielerkleidung regelgerecht ist und insbesondere auch, ob die Spieler auch tatsächlich diejenigen Trikotnummern tragen, die in der Mannschaftsliste für sie eingetragen sind. Hierbei sollte es auffallen, wenn eine Trikotnummer fehlt, falsch ist oder ggf. sogar doppelt verwendet wird.

Tritt ein solcher Fall ein (z.B. bei der Startaufstellung oder einem Spielerwechsel wird festgestellt, dass es die Trikotnummer des Spielers in der Mannschaftsliste nicht gibt), verweigert manch ein Schiedsgericht, dass der Spieler mit der falschen Trikotnummer spielt. Diese Verfahrensweise des Schiedsgerichts ist aber nicht regelgerecht und würde einen Protestgrund liefern.

Denn die Spielberechtigung ist an den Spieler und nicht an sein Trikot oder seine Trikotnummer geknüpft. Regel 7.3.5.4 findet hier keine Anwendung. Der Spieler ist in der Mannschaftsliste eingetragen - nur die Trikotnummer ist nicht korrekt, was entsprechend zu korrigieren ist. Der Spieler darf spielen. Tritt durch die notwendige Korrektur eine Verzögerung ein, muss diese aber entsprechend sanktioniert werden.


12. Spielerwechsel/Auszeit - Schreit der Trainer!

Der eigentliche Antrag auf Wechsel ist das Betreten der Wechselzone durch den/die spielbereiten Wechselspieler während einer Unterbrechung. Der Trainer braucht kein entsprechendes Handzeichen zu machen, es sei denn, es handelt sich um einen Wechsel infolge einer Verletzung oder vor Satzbeginn. In den letzten beiden Fällen soll das Handzeichen für Wechsel durch den Trainer oder den Spielkapitän ausgeführt werden.

In allen übrigen Fällen bedarf es keines Handzeichens des Trainers. Das bedeutet, dass der 2. Schiedsrichter insbesondere auf das Handzeichen für Wechsel durch den Trainer oder auf einen entsprechenden mündlichen Antrag allein nicht reagieren und noch keinen Wechselantrag genehmigen oder abweisen soll, weil der Antrag erst dadurch gestellt wird, dass der Wechselspieler die Wechselzone betritt. Es kann in solchen Situationen hilfreich sein, wenn der 2. Schiedsrichter den Trainer hierauf freundlich hinweist.

Dasselbe gilt entsprechend für den Antrag auf Auszeit. Dieser Antrag wird durch Zeigen des entsprechenden Handzeichens gestellt. Ob der Trainer/Spielkapitän zusätzlich das Wort "Auszeit" nutzt, ist dafür nicht entscheidend. Der 2. Schiedsrichter sollte auch hier ggf. daran erinnern, dass das Handzeichen vom Trainer zu nutzen ist und sollte allein auf das Rufen nicht reagieren.

Übrigens - ist ein Trainer als solcher im Spielberichtsbogen eingetragen, darf grundsätzlich nur er Auszeiten beantragen und nicht der Spielkapitän. Ausnahmen hiervon gibt es nur im Falle der Abwesenheit des Trainers.


13. Da stehen noch Flaschen auf der Bank!

Immer wieder sehen wir (2.) Schiedsrichter, die darauf bestehen, dass Getränkeflaschen (meist nur diese und keine sonstigen Gegenstände) von der Mannschaftsbank geräumt werden, bevor das Spiel fortgesetzt werden darf.

Richtig ist, dass es zum Aufgabenbereich des 2. Schiedsrichters gehört, zu überprüfen und sicherzustellen, dass von Gegenständen oder Hindernissen in der Freizone keine Verletzungsgefahren ausgehen. Aus diesem Grunde muss die Freizone eben "frei" sein.

Allerdings begrenzt die Mannschaftsbank gerade die (rechteckige und symmetrische) Freizone und befindet sich denklogisch außerhalb der Freizone, wie es sich auch aus den offiziellen Abbildungen des Regelheftes ersehen lässt. Deswegen darf und muss der 2. Schiedsrichter auf die Entfernung von Gegenständen VOR der Mannschaftsbank hinwirken aber es gehört zum eigenen Verantwortungsbereich der Mannschaft, ob sie solche Gegenstände AUF die Mannschaftsbank stellt.


14. Er hat den Arm schon draußen!

Sobald der 1. Schiedsrichter den Arm zur Genehmigung des nächsten Aufschlags ausstreckt darf kein Antrag mehr vom 2. Schiedsrichter angenommen werden... oder doch?

Ein Blick in das Regelwerk kann hierzu sehr hilfreich sein. Danach ist ein Antrag auf reguläre Spielunterbrechung (u.a.) dann (erst) unberechtigt, wenn der Antrag während des Spielzuges, im Augenblick des Pfiffs zum Aufschlag oder nach diesem Pfiff erfolgt. Hieraus folgt, dass Anträge solange berechtigt sind und vom 2. Schiedsrichter angenommen werden dürfen, bis der 1. Schiedsrichter tatsächlich zum nächsten Aufschlag anpfeift. Das Ausstrecken des Armes ist hierfür irrelevant.

Zwei Hinweise: Zum einen empfiehlt es sich, dass der 1. Schiedsrichter wirklich erst dann den Arm zur Genehmigung des Aufschlags ausstreckt, wenn er anpfeifen will und nicht bereits automatisch nach Ende des vorangegangenen Spielzuges den Arm auf derjenigen Seite ausgestreckt lässt, die den Punkt erzielt hat. Vor dem Anpfiff hat sich der 1. Schiedsrichter durch entsprechenden Blickkontakt zu vergewissern, dass auch der 2. Schiedsrichter bereit ist und auf seiner Seite keine (kurzfristigen) Anträge der Mannschaften mehr ersichtlich sind. Der Arm sollte erst unmittelbar vor dem Anpfiff ausgestreckt und kurz nach dem Anpfiff entsprechend dem Handzeichen Nr. 1 zur Genehmigung des Aufschlags bewegt werden.

Zum anderen soll der 2. Schiedsrichter dann eine Auftaktbewegung durch etwa zwei Schritte hin in Richtung Netzpfosten signalisieren, dass der Spielzug jetzt beginnen wird. Hierdurch wird auch den Mannschaften klar, dass ein jetzt noch gestellter Antrag zwar vor dem Pfiff des ersten Schiedsrichters möglich ist, aber unter Umständen zu Problemen und Verzögerungen führen kann. In geübtem Zusammenspiel der Schiedsrichter kann trotz ausgestrecktem Arm noch ein Antrag bewilligt werden, wenn sich beide Schiedsrichter durch entsprechenden Blickkontakt verständigen.

All dies kann auch im Dokument "Grundtechniken" auf unserer Homepage nachgelesen werden.


15. Ich protestiere!

Darf eine Mannschaft, die mit der Spielleitung oder Schiedsrichterleistung unzufrieden ist, einen Eintrag in den Spielberichtsbogen vornehmen?

Häufig besteht die Fehlvorstellung, dass eine Mannschaft das Recht hat, sich unter dem Deckmantel eines "Protests" den Frust von der Seele zu schreiben und dazu das Bemerkungsfeld des Spielberichtsbogens nutzt. Manchmal droht die Mannschaft sogar damit, die Mannschafts-PIN zur Bestätigung des Ergebnisses im elektronischen Spielbericht nicht einzugeben, wenn der Schiedsrichter den Eintrag verweigert.

Nur der Spielkapitän (nicht aber der Trainer) hat das Recht, Erläuterungen über die Anwendung und Auslegung der Regeln zu erbitten. Wenn der Spielkapitän mit der Erläuterung nicht einverstanden ist, muss er sofort und in dieser konkreten Situation gegenüber dem 1. Schiedsrichter anmelden, dass er sich das Recht vorbehält, am Ende des Spiels einen offiziellen Protest in den Spielberichtsbogen einzutragen. Ob er einen solchen Protest dann am Ende eintragen lassen will, ist ihm überlassen. Ist ein solcher Protest aber nicht rechtzeitig - also in der betreffenden Situation - angemeldet worden, so ist er per se unzulässig. Der Schiedsrichter soll dann den Eintrag eines Protestes schon aus diesem Grund nicht zulassen.

Im Übrigen muss es hierbei inhaltlich aber auch um die "Anwendung oder Auslegung der Regeln" gehen... allgemeine Unmutsbekundungen über die "uneinheitliche technische Linie" oder dass "parteiisch" gepfiffen wurde etc. haben im Bemerkungsfeld nichts verloren. Solche Eintragungen sollte der 1. Schiedsrichter ebenfalls nicht zulassen, sondern die Mannschaft darauf verweisen, dass sie gern dem Staffelleiter etwas zu ihrer Sicht der Dinge schreiben darf.


16. Ich Übertrage die Aufgaben des Trainers an den Co-Trainer!

Eine Mannschaft hat eine Spielerin, die zugleich als Trainerin der Mannschaft in der Mannschaftsliste eingetragen ist (Spielertrainerin). Es wird vor Spielbeginn mitgeteilt, dass die Aufgaben der Trainerin auf den Co-Trainer übertragen werden sollen. Dieser Co-Trainer beantragt dann während des Spiels Auszeiten. Ist das regelgerecht?

Nein!

Nicht selten sollen damit (vor allem in der Berlinliga) die Lizenzanforderungen für den Trainer der Mannschaft umgangen werden.

Die Übertragung der Aufgaben des Trainers auf den Co-Trainer ist nur dann zulässig, wenn der Trainer die Mannschaft verlässt, was z.B. auch dann der Fall ist, wenn er sich wegen einer Hinausstellung oder Disqualifikation in die Umkleidekabine begeben muss.

Für den Fall, dass der Trainer das Feld als Spieler betritt, gilt dies aber explizit nicht. Das Regelwerk schreibt dazu ganz konkret vor, dass eine Übertragung der Aufgaben des Spielertrainers auf den Co-Trainer dann nicht zulässig ist, wenn der Trainer des Feld als Spieler betritt. Nur der Spielkapitän darf in diesem Fall eine Auszeit beantragen.

Das Schiedsgericht muss diese Regelung beachten. Eine Umgehung dieser Vorgabe ist im Spielbetrieb des VVB nicht zulässig!

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